Lichtbogenschweißanlagen müssen in Deutschland regelmäßig geprüft werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage dafür sind die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3, die sichere Arbeitsmittel und wiederkehrende Prüfungen verlangen. Für Schweißgeräte gilt zusätzlich die DIN VDE 0544-4, die die speziellen Anforderungen und Messungen festlegt. Damit ist klar: Eine fachgerechte Prüfung ist Pflicht und sorgt dafür, dass Ihre Schweißanlagen sicher und zuverlässig arbeiten.
Lichtbogenschweißanlagen bringen im Betrieb eine Reihe zusätzlicher Risiken mit. Sie sind nicht nur elektrische Verbraucher, sondern auch Stromquellen – und genau deshalb brauchen sie eine eigene, gründliche Prüfung. Im Schweißstromkreis gibt es berührbare, spannungsführende Teile, und durch einen Nebenschluss kann der Schutzleiter seine Funktion verlieren.
Unsere Servicetechniker arbeiten mit aktueller Messtechnik, die speziell für diese Anforderungen ausgelegt ist. Sie prüfen Anlagen nach einer Reparatur und im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen nach DIN VDE 0544-4. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung reicht die Standardprüfung nach DIN VDE 0701-0702 hier schlicht nicht aus!
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