Bis zum 31.12.2027 gilt eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent pro Jahr für Ihre Investition in neue Betriebsausrüstungen.
Das bedeutet, dass Sie bereits im Jahr des Erwerbs eines neuen Weldotec Schweißgeräts bis zu 30% der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen können!
Im zweiten und dritten Jahr können dann erneut bis zu 30% auf den restlichen Wert geltend gemacht werden.
Ihr Nutzen: Schnellerer steuerlicher Effekt und mehr kurzfristige Liquidität für Investitionen!
Sprechen Sie noch heute Ihren persönlichen Weldotec-Berater an und profitieren Sie von dieser tollen Möglichkeit, Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken und gleichzeitig in Ihr Unternehmen zu investieren!
Beispielrechnung
| Investitionssumme | Abschreibung im 1. Jahr | Restbuchwert | ||||
5.000€ | 1.500€ | 3.500€ |
Im klassischen linearen Abschreibungsmodell wären bei 10 Jahren Nutzungsdauer jährlich nur 500€ Abschreibung möglich gewesen. Der Unterschied bei der Steuerlast durch den Investitionsbooster ist enorm!

